Entscheidungen zu § 22 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2017/9/26 4Ob64/17s

Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.2017

TE OGH 2004/12/21 4Ob197/04f

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Entscheidung | OGH | 21.12.2004

RS OGH 2004/12/21 4Ob197/04f

Norm: UrhG §22
Rechtssatz: Das in seinem Kern nach herrschender Meinung unverzichtbare Zugangsrecht ist einerseits auf den Zweck beschränkt, Vervielfältigungsstücke herzustellen, andererseits ist auf die Interessen des Besitzers entsprechend Rücksicht zu nehmen. Letzteres bedeutet nicht nur, bei der Ausübung des Zugangsrechts auf die persönlichen Verhältnisse des Besitzers zu achten, sondern auch die Gefahr einer allfälligen Beschädigung des We... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.2004

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