Entscheidungen zu § 14 Abs. 2 UrhG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS Vwgh 1990/5/29 90/14/0039

Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs2;UrhG §24;UrhG §33 Abs1;UrhG §5;
Rechtssatz: Auch das Bearbeitungsrecht (§ 14 Abs 2 UrhG) ist ein Verwertungsrecht des Urhebers des bearbeiteten Werkes. Dem Entgelt für die Einräumung des Rechtes zur Bearbeitung von Entwürfen und Plänen eines Werkes der Baukunst kann daher die Begünstigung nach § 38 Abs 4 EStG 197... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/29 90/14/0039

Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid hat der Beschwerdeführer als Architekt Planungsarbeiten (Vorentwurf und Entwurf) zu einem Bauwerk für einen Auftraggeber geleistet und diesem das Recht eingeräumt, diese Planung selbst oder durch Dritte weiterbearbeiten zu lassen. Für die urheberrechtlich geschützte Leistung des Entwurfs erhielt er vom Auftraggeber ein Honorar von S 80.000,--. Dieser Betrag war für die eigentümliche geistige Schöpfung auf dem Gebiet der Baukunst bei Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.05.1990

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