Norm: ABGB §1175 UrhG §11 Abs3 UrhG ABGB § 1175 heute ABGB § 1175 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2014 ABGB § 1175 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2014
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehrer... mehr lesen...
Norm: UrhG §12
Rechtssatz:
Die Vermutung der Urheberschaft zugunsten jener Person, die auf Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes als Urheber bezeichnet wird, setzt voraus, daß ein Werk vorliegt. Diese Vermutung gilt nur für die Urheberschaft, nicht aber auch für die Schutzfähigkeit des Werkes.
Entscheidungstexte 4 Ob 92/94 Entscheidungstext OGH 18.10.1994... mehr lesen...