Begründung: Rechtliche Beurteilung "Überschießende Feststellungen" der ersten Instanz, also Sachverhaltsfeststellungen, die durch ein entsprechendes Prozessvorbringen nicht gedeckt sind, können nach der Rechtsprechung zumindest dann nicht unberücksichtigt bleiben, wenn sie in den Rahmen eines geltend gemachten Klagegrundes oder einer bestimmten Einwendung fallen (SZ 61/135 = MR 1988, 161 = ÖBl 1989, 118 - Gloria mwN; JBl 1999, 745; zuletzt 1 Ob 340/99b). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin verwendet im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung ein von ihren Organen entworfenes DIN-A 4-Formblatt (Blg ./E) gemäß nachstehender Verkleinerung, auf welcher die roten Farben des Originals in Schwarz aufscheinen; lediglich das Wort "Information" ist auch auf dem Original in schwarzen Buchstaben gedruckt: Abbildung nicht darstellbar! Der Beklagte ist ein gemäß Bescheid des Bundesministeriums für Inneres vom 26.7.1985, Zl.93.672/... mehr lesen...