Entscheidungsgründe: Die Klägerin verwendet im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung ein von ihren Organen entworfenes DIN-A 4-Formblatt (Blg ./E) gemäß nachstehender Verkleinerung, auf welcher die roten Farben des Originals in Schwarz aufscheinen; lediglich das Wort "Information" ist auch auf dem Original in schwarzen Buchstaben gedruckt: Abbildung nicht darstellbar! Der Beklagte ist ein gemäß Bescheid des Bundesministeriums für Inneres vom 26.7.1985, Zl.93.672/... mehr lesen...