Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...