Entscheidungen zu § 19 Abs. 3 PrR-G

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2008/3/11 4Ob34/08s

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Entscheidung | OGH | 11.03.2008

RS OGH 2008/3/11 4Ob34/08s

Norm: PrR-G §19 Abs3UWG §1 C2UWG §1 D5e
Rechtssatz: Werbung muss eindeutig vom übrigen Programm getrennt sein. Dadurch soll nicht nur die Täuschung über den werblichen Charakter eines Programms vermieden werden. Der Zweck des Trennungsgebots liegt auch darin, den erneuten Beginn der redaktionellen Sendung klarzustellen. Entscheidungstexte 4 Ob 34/08s Entscheidungstext OGH 11.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.03.2008

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