Norm: PrTV-G §34PrTV-G §46PrTV-G §62 Dokumentnummer BKST_20070226_611001_0012_BKS_2006_00 mehr lesen...
Norm: PrTV-G §34PrTV-G §46PrTV-G §62
Leitsatz:
Die völlig ununterscheidbare Einbindung werblicher Elemente in ein scheinbar redaktionelles Format sowie die gezielte Verwendung journalistische Stilformen für die Unterbringung werblicher Botschaften erfüllen den Tatbestand der Schleichwerbung. Es ist nicht nach den subjektiven Motiven des Rundfunkveranstalters oder des auftraggebenden Unternehmens sondern nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen, inwie... mehr lesen...