Norm: PrR-G §19 Abs3 PrR-G §19 Abs5 litb BZ3PrTV-G §38PrTV-G §36 Abs2PrTV-G §36 Abs4PrTV-G §34 Abs2 PrR-G § 19 heute PrR-G § 19 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 150/2020 PrR-G § 19 gültig von 01.08.2015 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2015 ... mehr lesen...
Norm: PrTV-G §38 PrTV-G §36 Abs2PrTV-G §36 Abs4PrTV-G §34 Abs2
Leitsatz:
Dem Grundsatz der eindeutigen Trennung von Werbund vom sonstigen Programm wird nur dann entsprochen, wenn das zur Trennung verwendete Mittel ausreichend deutlich und dazu geeignet ist, dem Seher den Gebinn der Werbung zu signalisieren; Abfolge von länger dauernden Beiträgen zu einer breiten Palette unterschiedlicher Themen stellt eine Magazinsendung dar, die unter die Begünstigung... mehr lesen...