Begründung: Die Ehe der Eltern des Kindes wurde am 13. 4. 2000 einvernehmlich geschieden. Im am 16. 6. 2000 pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsfolgenvergleich wurde die Obsorge für das Kind allein der Mutter zuerkannt. Der Vater verpflichtete sich, zum Unterhalt des Kindes einen monatlichen Betrag in der Höhe von jeweils 16 % seines Nettoeinkommens zu zahlen. Sein damaliges monatliches Nettoeinkommen (einschließlich Sonderzahlungen) wurde im Vergleich einvernehmlich mit... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1 Bb1 UVG §5 Abs3 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 EO § 7 gültig von 31.07.1929 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...