Begründung: Der Minderjährigen wurden in der Zeit vom 1.7.1991 bis 30.6.1994 Titelvorschüsse von zuletzt S 2.400,-- monatlich gewährt. Ein Weitergewährungsantrag noch während der Laufzeit wurde nicht gestellt. Der Unterhaltsschuldner, dessen Aufenthalt und gelegentliche kurzfristige Beschäftigungen jahrelang nur durch zahlreiche Anfragen mit Mühe eruiert werden konnten, hatte, vertreten durch seine bevollmächtigte Lebensgefährtin, am 25.5.1994 mit dem Unterhaltssachwalter eine... mehr lesen...
Norm: UVG §27 Abs2 UVG § 27 heute UVG § 27 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 27 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 UVG § 27 gültig von 01.07.1989 bis 31.12.2004 ... mehr lesen...