Begründung: Mit Beschluss vom 10. 4. 2001 wurden dem Minderjährigen für die Zeit vom 1. 3. 2001 bis 29. 2. 2004 Richtsatzvorschüsse gemäß § 4 Z 3 UVG gewährt, weil sich der unterhaltspflichtige Vater in Haft befand. Am 11. 3. 2004 teilte das zuständige Amt für Jugend und Familie dem Erstgericht mit, dass der Vater am 12. 3. 2003 aus der Haft entlassen worden sei. Mit Beschluss vom 29. 3. 2004 stellte das Erstgericht deshalb die Vorschüsse mit Ablauf des März 2003 ein. Mit Beschlu... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Cornelia T***** lebt seit August 1992 in Pflege und Erziehung bei ihrer Mutter (ON 157). Der unterhaltspflichtige Vater der Minderjährigen wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 3.8.1989 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.300,-- verpflichtet (ON 79). Aufgrund dieses Titels wurden dem Kind wiederholt Unterhaltsvorschüsse gewährt, unter anderem auch mit Beschluß vom 29.9.1994 über monatlich S 2.300,-- (ON 193), die zufolge nicht gemeldeter zwis... mehr lesen...
Norm: UVG §22 Abs2 UVG § 22 heute UVG § 22 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 22 gültig von 07.11.1985 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Erhält das Kind laufend Unterhaltsvorschüsse, so bewirkt ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Präsidenten des Oberlandesgerichtes W*****, den Minderjährigen (dem Unterhaltsvorschüsse gewährt worden waren), die Bezirkshauptmannschaft H***** als Unterhaltssachwalter nach § 9 Abs 2 UVG, somit als gesetzlichen Vertreter iS des § 22 Abs 1 UVG (SZ 55/24; ÖA 1985, 149), seine obsorgeberechtigte Mutter als Pflegeperson und seinen Vater als Unterhaltsschuldner nach §§ 22 f UVG zum Rückersatz der zu Unrecht für die Zeit vom 1. Septemb... mehr lesen...
Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4. 6. 1975 wurde das Bezirksjugendamt für den 1., 8. und 9. Bezirk als Amtsvormund des mj. Wolfgang M enthoben. Zum Vormund des Kindes wurde die uneheliche Mutter Rosalia S bestellt. Zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche wurde das Bezirksjugendamt für den 1., 8. und 9. Bezirk gemäß § 198 ABGB zum besonderen Sachwalter bestellt. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4. 6. 1975 wurde das Bezirksjugendamt für den 1., 8. und 9. Bezirk als Amtsvormund ... mehr lesen...