Norm: UVG §22 Abs2
Rechtssatz: Erhält das Kind laufend Unterhaltsvorschüsse, so bewirkt die dem Unterhaltspflichtigen auferlegte Rückersatzverpflichtung hinsichtlich zuviel ausbezahlter Vorschüsse keine Gefährdung des laufenden Unterhaltes des Kindes. Entscheidungstexte 7 Ob 346/97a Entscheidungstext OGH 09.06.1998 7 Ob 346/97a 6 Ob 1... mehr lesen...
Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4. 6. 1975 wurde das Bezirksjugendamt für den 1., 8. und 9. Bezirk als Amtsvormund des mj. Wolfgang M enthoben. Zum Vormund des Kindes wurde die uneheliche Mutter Rosalia S bestellt. Zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche wurde das Bezirksjugendamt für den 1., 8. und 9. Bezirk gemäß § 198 ABGB zum besonderen Sachwalter bestellt. Mit Beschluß vom 2.5. 1980 wurden für die Zeit vom 1. 4. 1980 bis 31. 3. 1983 monatliche Unterhaltsvorschüsse von 1100 ... mehr lesen...