Begründung: Der Minderjährige lebt als Sohn von E***** und H***** bei der obsorgeberechtigten Mutter. Mit Beschlüssen vom 10. 4. 2008 (ON U18) und 13. 5. 2008 (ON U19) erhöhte das Erstgericht die monatliche Unterhaltsleistung des Vaters und die in Titelhöhe gewährten Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG auf jeweils 230 EUR ab 1. 12. 2007. Mit Beschlüssen vom 10. 4. 2008 (ON U18) und 13. 5. 2008 (ON U19) erhöhte das Erstgericht die monatliche Unterhaltsleistung des Vaters und ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 31. 10. 2007 wurde der Vater der Minderjährigen verpflichtet, seinem älteren Kind 225 EUR, dem jüngeren 195 EUR monatlich Unterhalt zu zahlen. Dabei wurde von einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.600 EUR als Bemessungsgrundlage ausgegangen. Mit Beschlüssen des Erstgerichts vom 31. 7. 2009 wurden den Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe gewährt. Mit Beschlüssen des Erstgerichts vom 31. 7. 2009 wurden ... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige und ihre in Wien, nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern sind österreichische Staatsbürger. Der Vater ist zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 160 EUR verpflichtet. Seit Dezember 2007 hält sich die Minderjährige nicht mehr bei ihrer Mutter in Wien, sondern bei ihrem Onkel in Polen auf, den das Erstgericht mit Beschluss vom 3. 12. 2007 mit der Obsorge vorläufig betraute. Ab April 2008 bezog der Vater Geldleistungen der Arbeitslosenversic... mehr lesen...
Norm: UVG §16 Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art75Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art76 UVG § 16 heute UVG § 16 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 16 gültig von 07.11.1985 bis 31.12.2009 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Erstgerichts vom 31. 7. 2000 wurde die Unterhaltspflicht des Vaters u.a. ab 1. 1. 1998 mit ATS 2.450 (EUR 178,05) festgesetzt. Es stand außer Streit, dass der Vater nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit in den Jahren 1996 und 1997 schließlich ab dem Jahr 1998 als Koch über ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von ATS 15.390 (EUR 1.118,43) verfügte und keine weiteren Sorgepflichten hatte. Mit Beschluss vom 18. 7. 2002 bewilligte das Erstgericht dem ... mehr lesen...
Norm: UVG §16 UVG §19 UVG § 16 heute UVG § 16 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 16 gültig von 07.11.1985 bis 31.12.2009 UVG § 19 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Elisabeth und Elke K*** sind eheliche Kinder des Raimund und der Sylvia K***. Die Ehe der Eltern ist geschieden. Die Obsorge für die beiden Kinder steht der Mutter zu. Auf Grund eines Vergleiches vor dem Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten vom 12. September 1988 hat der Vater ab 1. Jänner 1989 monatliche Unterhaltsleistungen von S 1.600,-- für die mj. Elisabeth und von S 1.500,-- für die mj. Elke zu erbringen. Am 14. Dezember 1989 stellte der Vater bei... mehr lesen...
Norm: UVG §16 UVG §19 UVG §20 UVG § 16 heute UVG § 16 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 UVG § 16 gültig von 07.11.1985 bis 31.12.2009 UVG § 19 heute ... mehr lesen...