Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer hat am 11.03.2016 elektronisch "Maßnahmenbeschwerde gem. Art 130 Abs. 1 Z 2 B-VG" beim BVwG eingebracht und behauptet, dass er befürchte am 01.03.2016 Opfer einer staatlichen Überwachung seines Mobiltelefons bzw. seiner Daten, entweder der Landespolizeidirektion (gegen diese habe er beim LVwG Beschwerde eingebracht) oder des Heeresnachrichtendienstes geworden sei. Zum Beweis dafür lege er eine ... mehr lesen...