Entscheidungen zu § 2 Abs. 1 MBG

Datenschutzbehörde

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TE Dsk BescheidBeschwerde 2020/2/25 2020-0.103.803

GZ: 2020-0.103.803 vom 25.2.2020 (Verfahrenszahl: DSB-D122.871) [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] BESCHEID Spruch: Die Datenschutzbehörde entscheidet über die Daten... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk BescheidBeschwerde | 25.02.2020

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