Mit Schreiben vom 11. August 2003 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Ausstellung eines Berufsausweises für Heilmasseure gemäß § 49 des Bundesgesetzes über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz - MMHmG). Mit Schreiben vom 11. August 2003 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Ausstellung eines Berufsausweises für Heilmasseure gemäß Paragraph 49, des Bundesgesetzes über die ... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: MMHmG 2002 §49 Abs1;MMHmG 2002 §84 Abs1;MMHmG 2002 §84 Abs2;
Rechtssatz: Da gemäß § 49 Abs. 1 MMHmG 2002 der Berufsausweis nur Personen ausgestellt werden kann, die Heilmasseure sind, ist zu prüfen, ob der Antragsteller die Kriterien des § 84 Abs. 1 bzw. des § 84 Abs. 2 legcit erfüllt. Eines dieser Kriterien ist nach § 84 Abs. 1 und auch nach § 84 Abs. 2 legcit, ... mehr lesen...