IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Dr. Maier über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, in ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Horn vom 01.04.2022, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Marktordnungsgesetz 2007 (MOG 2007), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) keine Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.05.2023 Norm: MOG 2007 §30MOG RinderkennzeichnungsV 2021 §12 Anmerkung VwGH 31.08.2023, Ra 2023/07/0100-5, Zurückweisung
Rechtssatz: Neben der Herkunftssicherung und ordnungsgemäßen Kennzeichnung liegt der primäre Schutz des MarktordnungsG in den Interessen des Verbraucherschutzes und in den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere, insbesonde... mehr lesen...