Begründung: I. Die Antragsteller sind Landwirte in M (OÖ). römisch eins. Die Antragsteller sind Landwirte in M (OÖ). 1. a) Mit Verordnung der Verwaltungskommission des Milchwirtschaftsfonds vom 23. Mai 1972 wurde gemäß §12 Abs4 iVm. §50 des Marktordnungsgesetzes 1967 (MOG) das Einzugs- und Versorgungsgebiet der Käserei H H in M neu geregelt. Hiedurch wurde ua. auch der landwirtschaftliche Betrieb der Antragsteller dem Einzugs- und Versorgungsgebiet der Käserei H zugeordnet.... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung55/01 Wirtschaftslenkung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragMOG 1967 §12Verordnung der Verwaltungskommission des Milchwirtschaftsfonds vom 23.05.72 idF der Verordnung vom 30.06.75, mit der das Einzugsgebiet der Käserei H. Moosdorf, festgelegt wurde B-VG Art. 139 heute B-VG Art. 139 gültig ab 01.01.2015 zulet... mehr lesen...