Entscheidungsgründe: I. Der Verfassungsgerichtshof hält es für zweckmäßig, vor der Schilderung der vorliegenden Beschwerdesache auszugsweise den Wortlaut folgender Bestimmungen des (zuletzt durch die Novelle BGBl. 352/1995 geänderten) Meldegesetzes 1991, BGBl. 9/1992, wiederzugeben: römisch eins. Der Verfassungsgerichtshof hält es für zweckmäßig, vor der Schilderung der vorliegenden Beschwerdesache auszugsweise den Wortlaut folgender Bestimmungen des (zuletzt durch die Novelle Bu... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: StGG Art5 MeldeG 1991 §1 Abs5MeldeG 1991 §3 Abs2MeldeG 1991 §9 Abs1MeldeG 1991 §22 Abs1 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch V... mehr lesen...