IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Volker-Georg Wurdinger über die Beschwerde des Herrn BF, Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y. vom 04.11.2013, Zahl **** zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 1. Gemäß Paragraph 50, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gemäß § 52 VwGVG hat der Beschwerdeführer einen ... mehr lesen...