BESCHEID Die Datenschutzkommission hat unter dem Vorsitz von Dr. MAIER und in Anwesenheit der Mitglieder Mag. HUTTERER, Dr. KLEISER und Dr. SOUHRADA-KIRCHMAYER sowie des Schriftführers Mag. SUDA in ihrer Sitzung vom 18. Mai 2000 folgenden Beschluß gefaßt: Spruch: Gemäß § 1 Abs 5 Datenschutzgesetz 2000, BGBl I Nr 165/1999 wird festgestellt, dass der Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 62 Herrn A N in Wien dadurch, dass er im Schreiben vom 21. März 19... mehr lesen...