Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (BF1) erwarb von Ihrem Lebensgefährten, dem Zweitbeschwerdeführer (BF2), einen Wohnungseigentumsanteil und einen Anteil eines Stellplatzes an der Liegenschaft EZ 829 KG XXXX mit Kaufvertrag vom 10.02.2015 um einen Kaufpreis von € 203.500,-. 1. Die Erstbeschwerdeführerin (BF1) erwarb von Ihrem Lebensgefährten, dem Zweitbeschwerdeführer (BF2), einen Wohnungseigentumsanteil und einen Anteil ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 25.05.2014 der Einberufungsbefehl zugestellt. Er hat den Präsenzdienst am 03.11.2014 angetreten. Am 17.10.2014 langte bei der Behörde der ausgefüllte Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe ein. Vom BF wurde darin angegeben: römisch eins.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 25.05.2014 der Einberufungsbefehl zugestellt. Er hat den Pr... mehr lesen...