Entscheidungen zu § 17 Abs. 4 MeldeG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2002/9/23 2002/05/0929

Aufgrund des Vorbringens in der Beschwerde, des vorgelegten, angefochtenen Bescheides und der weiters vorgelegten Beilagen (Schriftverkehr im Verwaltungsverfahren) geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die 1924 geborene, verheiratete Betroffene, E.F., ist Hausfrau und ist mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters, Dornbirn (kurz: D), mit weiterem Wohnsitz in der Gemeinde des mitbeteiligten Bürgermeisters, Feldkirch, gem... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.2002

RS Vwgh 2002/9/23 2002/05/0929

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs4;MeldeG 1991 §2 Abs3 Z2;
Rechtssatz: § 2 Abs. 3 Z. 2 MeldeG 1991 steht nicht dem im Beschwerdefall gemäß § 17 Abs. 4 leg. cit. erfolgten Auftrag zur Ummeldung entgegen, weil erstere Bestimmung, wie sich aus dem Normzusammenhang ergibt, auf Aufenthalte in Krankenanstalten zugeschnitten ist, die bloß vorübergehend (und typ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.2002

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