Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 MeldeG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1989/3/6 88/15/0122

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken41/02 Melderecht
Norm: GebG 1957 §12 Abs1;GebG 1957 §14 TP6 Abs1;MeldeG 1972 §12 Abs1;
Rechtssatz: Trotz Vorliegens mehrerer Ansuchen in einem Schriftsatz ist die Gebühr nur dann einmal zu entrichten, wenn die mehreren Ansuchen untereinander in einem Zusammenhang stehen. Ein Zusammenhang zwischen mehreren Ansuchen in diesem Sinn ist anzunehmen, wenn ein Bege... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.03.1989

RS Vwgh 1989/3/6 88/15/0122

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken41/02 Melderecht
Norm: GebG 1957 §12 Abs1;GebG 1957 §14 TP6 Abs1;MeldeG 1972 §12 Abs1;
Rechtssatz: Bei dem Ersuchen an eine Meldebehörde, Auskünfte über den Wohnort mehrerer verschiedener Personen zu erteilen, werden von der Beh mehrere Amtshandlungen begehrt, die untereinander in keinem Zusammenhang stehen (Hinweis auf E 9.10.1957, 1414/55). Mehrere gebühre... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.03.1989

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