Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Verfahren der Burgenländischen Landesregierung: Mit Antrag vom 24.03.2023 stellte die XXXX gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 bei der Burgenländischen Landesregierung als UVP-Behörde (die belangte Behörde des gegenständlichen Verfahrens) den Antrag auf Feststellung, dass für das Vorhaben der XXXX zur Errichtung eines Hotels auf den Grundstücken XXXX , mit einer Flächeninans... mehr lesen...