IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seine Richterin MMag. Ollram über die Beschwerde der Frau S. K., Wien, ..., derzeitiger Aufenthalt: G., gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Wien, Magistratsabteilung 62, vom 15.4.2016, MA 62-V/176600/16, betreffend die Berichtigung des Melderegisters durch amtswegige Abmeldung (§ 15 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 MeldeG) der Hauptwohnsitzadresse Wien, ..., nach Durchführung einer mündlichen Ve... mehr lesen...