Der Beschwerdeführer ist Generalpächter von im Eigentum der Gemeinde Wien stehenden Liegenschaften, auf denen sich die Kleingartenanlage "S" befindet. Aus den Verwaltungsakten ist ersichtlich, dass der zwischenzeitig verstorbene W im Jahre 1972 auf der in dieser Kleingartenanlage gelegenen Parzelle Nr. 101 ein Gartenhaus errichtet hatte. Am 25. Mai 1998 schlossen der Beschwerdeführer als Generalpächter und E W als Unterpächter über die Parzelle Nr. 101 auf unbestimmte Zeit e... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/05 Sonstige Angelegenheiten des Wohnbaus
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §2;KlGG 1959 §5 Abs5;KlGG 1959 §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
wobl 2/2007, 58-59;
Rechtssatz: Die Nutzungsmöglichkeit des Grundstückes - z.B. in Form einer Pacht oder eines Fruchtgenussrechtes oder ähnlicher Rechte - reicht allein nicht aus, um von einer Verschaffung der wirtschaftlichen V... mehr lesen...