Norm: KlGG §5 Abs2
Rechtssatz: Sowohl der Wegfall der Geschäftsgrundlage als auch die Änderung des Pachtzinses nach § 5 Abs 2 KlGG setzen eine wesentliche Änderung der Sachlage gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraus. Ähnlich zur Vertragsanpassung analog § 872 ABGB bei Wegfall der Geschäftsgrundlage ermöglicht § 5 Abs 2 KlGG die Korrektur des ursprünglich vereinbarten Pachtzinses. Aufgrund der Vergleichbarkeit der Anwend... mehr lesen...