Entscheidungen zu § 5 Abs. 2 KlGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2026/4/14 5Ob126/25b

Norm: KlGG §5 Abs2
Rechtssatz: Sowohl der Wegfall der Geschäftsgrundlage als auch die Änderung des Pachtzinses nach § 5 Abs 2 KlGG setzen eine wesentliche Änderung der Sachlage gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraus. Ähnlich zur Vertragsanpassung analog § 872 ABGB bei Wegfall der Geschäftsgrundlage ermöglicht § 5 Abs 2 KlGG die Korrektur des ursprünglich vereinbarten Pachtzinses. Aufgrund der Vergleichbarkeit der Anwend... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.04.2026

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