Die Beschwerdeführer sind Eigentümer eines Grundstückes im Gebiet der Stadt Krems (welches - samt umliegenden Grundstücken - als "Grünland - Kleingärten" gewidmet ist) sowie eines darauf errichteten Gebäudes. Der Erstbeschwerdeführer hatte mit Schreiben vom 6. August 1988 um Baubewilligung für die Errichtung eines Holzhauses auf diesem Grundstück ersucht (Anmerkung: das Areal wurde in der Folge geteilt, das Grundstück, auf welchem das verfahrensgegenständliche Haus errichtet ist,... mehr lesen...