Norm: KlGG §12 Abs1KlGG §18
Rechtssatz: Die im Gesetz genannten, § 560 Abs 1 ZPO entsprechenden Kündigungstermine dienen dem Zweck, die Beendigung des Bestandverhältnisses nur zu den im Gesetz vorgesehenen Terminen zu ermöglichen, sodaß die Aufkündigung des Bestandverhältnissen zu anderen Terminen schlechthin ausgeschlossen ist, selbst wenn für den Aufgekündigten ein günstigerer Kündigungstermin gewählt wird. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114KlGG §2KlGG §12 Abs2KlGG §18
Rechtssatz: Gilt ein Pachtvertrag gemäß § 2 KlGG als auf 10 Jahre abgeschlossen, so liegt ein Vertrag mit bedingtem Endtermin vor, der zur Auflösung zum vorgesehenen Zeitpunkt einer vorausgehenden Kündigung bedarf. Ebenso wie im Bereich des Kündigungsschutzes des MRG kann analog im Bereich des KleingartenG in einem solchen Fall die erforderliche gerichtliche Kündigung des Bestandgebers nur bei Vorlie... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 A1KlGG §3 Abs2KlGG §10KlGG §16KlGG §18
Rechtssatz: Ist wegen § 3 Abs 2 KlGG nur ein Ehepartner Unterpächter oder Einzelpächter, schließt dies Mitbesitz des auf der untergepachteten Kleinparzelle befindlichen beweglichen und unbeweglichen Vermögens (Badehütte, Gerätehütte, Vordach, Außenanlagen, Kulturen, Gartenwasserleitung, Markise, Mobiliar) durch den anderen Ehegatten nicht aus. An diesem Mitbesitz ändert es auch nichts, da... mehr lesen...