Entscheidungen zu § 11 Abs. 3 KlGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2004/9/28 5Ob75/04x

Norm: KlGG §11 Abs3KlGG §11 Abs4
Rechtssatz: Die Vereinbarung einer Verpflichtung des Unterpächters, den Unterpachtzins jeweils an die Höhe des vom Generalpächter zu leistenden Pachtzinses anzupassen, ist jedenfalls in dem Fall unbedenklich, den § 11 Abs 3 KlGG vorsieht. Eine solche Vereinbarung verwehrt ein gerichtliches Verfahren nach §11 Abs4 2.Fall KlGG. Entscheidungstexte 5 Ob 75/04x ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.09.2004

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