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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2022/2023 das Bundesgymnasium und wirtschaftskundliche Bundesrealgymnasium XXXX in Linz. Mit Entscheidung der Prüfungskommission vom 16.06.2023 wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin die abschließende Prüfung (Reifeprüfung) nicht bestanden habe, da sie von der Prüfungskommission im Prüfungsgebiet „Mathematik (schriftlich)“ mit „Nicht... mehr lesen...