Entscheidungen zu § 14 Abs. 1 IngG 2006

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/5/23 2007/04/0045

Mit dem am 31. Jänner 2007 erlassenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 27. Dezember 2006 auf Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Diplom-HTL-Ingenieur" gemäß § 13 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 des Ingenieurgesetzes 2006, BGBl. I Nr. 120 (im Folgenden kurz: IngG 2006), zurückgewiesen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer die von der belangten Behörde für die Beurteilung seines Antrages geforderten Un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.2007

RS Vwgh 2007/5/23 2007/04/0045

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;IngG 2006 §14 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer beantragte die Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Diplom-HTL-Ingenieur" gemäß § 13 Abs. 3 iVm § 14 Abs. 1 IngG 2006. Ihm wurde ein Verbesserungsauftrag, mit dem ihm unter ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.2007

RS Vwgh 2007/5/23 2007/04/0045

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §33 Abs3;IngG 2006 §14 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Anbringens gemäß § 13 Abs. 3 AVG ist - sofern es nicht um die Einhaltung einer gesetzlichen Frist geht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. Juni 2001, Zl. 99/20/0462) - nicht nur dann unzulässig, wenn der Mangel fristgerecht behoben wurde, sondern auch d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.2007

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