Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein Wettbewerbsschutzverband zur Wahrung wirtschaftlicher Interessen von Unternehmen, der ausschließlich Vermögensberater iSd § 127 Z 17 GewO sowie Wertpapierdienstleister als Mitglieder hat. Er ist als gemeinnütziger Verein organisiert, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen und die Berichterstattung über Unzulänglichkeiten der Branche zählen. Der Kläger ist ein Wettbewerbsschutzverband zur Wahrung wirtschaf... mehr lesen...
Norm: MaklerG §33 MaklerG § 33 heute MaklerG § 33 gültig ab 01.07.1996
Rechtssatz:
Dass § 33 MaklerG den Personalkreditvermittler als gewerbsmäßig für Kreditwerber tätig definiert und daran bestimmte Pflichten bindet und Wirksamkeitsvoraussetzungen für den Kreditvermittlungsvertrag (... mehr lesen...