Entscheidungsgründe: Eine Gesellschaft mbH (im Folgenden: Versicherungsnehmerin) wollte die gegenüber ihren Kunden bestehenden umfangreichen Service- und Wartungsverpflichtungen in Bezug auf elektromedizinische Geräte versichern und dadurch im Ergebnis ihren Kunden bessere Vertragsbedingungen anbieten. Sie führte dazu mit diversen Versicherungen Gespräche, die zu keinem Ergebnis führten. Schließlich kam die Versicherungsnehmerin mit der Klägerin, die ein Maklerunternehmen mit Fach... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §9 Abs3 MaklerG §30 Abs2 HVertrG 1993 § 9 heute HVertrG 1993 § 9 gültig ab 01.03.1993 MaklerG § 30 heute MaklerG § 30 gültig ab 01.07.1996 ... mehr lesen...