Entscheidungen zu § 15 Abs. 2 MaklerG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2000/12/19 1Ob264/00f

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.12.2000

RS OGH 2000/12/19 1Ob264/00f, 4Ob184/07y

Norm: MaklerG §15 Abs2 Z1MaklerG §15 Abs3
Rechtssatz: Bei der vorzeitigen Auflösung eines befristeten Alleinvermittlungsauftrags ohne wichtigen Grund durch den Auftraggeber gilt als Maßstab für die Ermittlung des die Untergrenze jeder Mäßigung definierenden tatsächlichen Schadens die Intensität der vom Makler bis zur Vertragsauflösung erbrachten Vermittlungstätigkeit; die Höhe des möglichen Provisionsverlustes ist also nicht als wirklicher Scha... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.2000

RS OGH 2000/12/19 1Ob264/00f, 4Ob184/07y

Norm: MaklerG §15 Abs2 Z1MaklerG §15 Abs3
Rechtssatz: Bei der vorzeitigen Auflösung eines befristeten Alleinvermittlungsauftrags ohne wichtigen Grund durch den Auftraggeber gilt als Maßstab für die Ermittlung des die Untergrenze jeder Mäßigung definierenden tatsächlichen Schadens die Intensität der vom Makler bis zur Vertragsauflösung erbrachten Vermittlungstätigkeit; die Höhe des möglichen Provisionsverlustes ist also nicht als wirklicher Scha... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.2000

Entscheidungen 1-3 von 3