Entscheidungen zu § 5 HeizKG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2007/12/17 2006/12/0214

Der Beschwerdeführer steht als Richter des Bezirksgerichtes Z in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid vom 3. Juni 1998 wies der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien dem Beschwerdeführer die im Amtsgebäude des Bezirksgerichtes Z befindliche Wohnung Nr. 4 als Naturalwohnung zu. Seit 1. Jänner 2001 ist die Bundesimmobilien GmbH (BIG) Eigentümerin und Vermieterin des Amtsgebäudes (und damit der Wohnung) und der Bund Mieter. Mit Erledigung vom 22. August 2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.2007

RS Vwgh 2007/12/17 2006/12/0214

Index: 58/03 Sicherung der Energieversorgung63/02 Gehaltsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: GehG 1956 §24b Abs4 idF 1986/387;HeizKG 1992 §13 Abs3;HeizKG 1992 §5;RDG §70a;
Rechtssatz: Nach dem Erkenntnis vom 28. April 2000, Zl. 99/12/0153, VwSlg 15407 A/2000, ordnet § 24b Abs. 4 GehG in seinem ersten Halbsatz die Geltung des II. Abschnittes des HeizKG an, übernimmt aber hinsichtl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2000/4/28 99/12/0153

Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist in der Heeresversorgungsanstalt Wien als Leiter einer Abteilung tätig; für seine Dienststelle ist im delegierten Bereich das Heeres-Materialamt Dienstbehörde erster Instanz. Nach der Generalsanierung eines von der BUWOG 1982 errichteten und vom Bund angemieteten Objektes in Wien, wies die Dienstbehörde 1. Instanz mit Bescheid vom 3. März 1995 dem Beschwerdeführer eine Naturalw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.2000

RS Vwgh 2000/4/28 99/12/0153

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)58/03 Sicherung der Energieversorgung63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art140;B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §24b Abs4 idF 1994/016;HeizKG 1992 §13 Abs3;HeizKG 1992 §5;
Rechtssatz: § 24b Abs 4 GehG ordnet in seinem ersten Halbsatz die Geltung des II Abschnittes des HeizKG 1992 an, übernimmt aber hinsichtlich der Trennung der Anteile von Heiz- und Warmwasserkosten und der Aufteil... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.2000

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