Norm: HeizKG §4WEG 1975 §19 Abs1WEG 1975 §19 Abs7
Rechtssatz: Durch § 4 HeizKG werden nur spezifische Bestimmungen betreffend die Aufteilung und Abrechnung der Heizkosten und Warmwasserkosten verdrängt, nicht jedoch sonstige Vorschriften, etwa des allgemeinen Zivilrechts, die auch für den Bereich der Heizkosten und Warmwasserkosten von Bedeutung sein können. Entscheidungstexte 5 Ob 150/97p ... mehr lesen...