Entscheidungen zu § 25 Abs. 2Heiz HeizKG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2011/7/7 5Ob87/11x

Begründung: Mit dem angefochtenen Sachbeschluss wies das Erstgericht die Anträge, die Höhe der anteiligen Warmwasser- und Heizkosten der Antragsteller im Zeitraum 1. 1. bis 31. 12. 2008 festzustellen (Punkt 1.), und die in der Wohnung der Antragsteller installierten Heizkostenverteiler auf ihre einwandfreie Funktions- bzw Betriebsfähigkeit hin zu überprüfen, insbesondere Stromversorgung, Anzeigeeinrichtung, Recheneinheit, Sensoren und externe Signalübertragungssysteme (Punkt 2.), a... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.07.2011

TE OGH 2011/7/7 5Ob87/11x

Begründung: Mit dem angefochtenen Sachbeschluss wies das Erstgericht die Anträge, die Höhe der anteiligen Warmwasser- und Heizkosten der Antragsteller im Zeitraum 1. 1. bis 31. 12. 2008 festzustellen (Punkt 1.), und die in der Wohnung der Antragsteller installierten Heizkostenverteiler auf ihre einwandfreie Funktions- bzw Betriebsfähigkeit hin zu überprüfen, insbesondere Stromversorgung, Anzeigeeinrichtung, Recheneinheit, Sensoren und externe Signalübertragungssysteme (Punkt 2.), a... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.07.2011

TE OGH 2011/3/8 5Ob22/11p

Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin einer Wohnung im Haus *****, die Antragsgegnerin ist deren Vermieterin. Unstrittig ist zwischen den Parteien, dass die Antragstellerin Wärmeabnehmerin iSd § 2 Z 4 HeizKG und die Antragsgegnerin Wärmeabgeberin iSd § 2 Z 3 HeizKG ist. Unstrittig ist zwischen den Parteien, dass die Antragstellerin Wärmeabnehmerin iSd Paragraph 2, Ziffer 4, HeizKG und die Antragsgegnerin Wärmeabgeberin iSd Paragraph 2, Ziffer 3, HeizKG ist. Am 12. 3. 2008 ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.03.2011

TE OGH 2011/3/8 5Ob22/11p

Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin einer Wohnung im Haus *****, die Antragsgegnerin ist deren Vermieterin. Unstrittig ist zwischen den Parteien, dass die Antragstellerin Wärmeabnehmerin iSd § 2 Z 4 HeizKG und die Antragsgegnerin Wärmeabgeberin iSd § 2 Z 3 HeizKG ist. Unstrittig ist zwischen den Parteien, dass die Antragstellerin Wärmeabnehmerin iSd Paragraph 2, Ziffer 4, HeizKG und die Antragsgegnerin Wärmeabgeberin iSd Paragraph 2, Ziffer 3, HeizKG ist. Am 12. 3. 2008 ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.03.2011

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