Entscheidungen zu § 8 HeimAufG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2007/2/1 9Ob148/06i

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Entscheidung | OGH | 01.02.2007

RS OGH 2007/2/1 9Ob148/06i, 7Ob20/15i

Norm: HeimAufG §8HeimAufG §16
Rechtssatz: Der Bewohnervertreter gemäß § 8 HeimAufG macht kein eigenes Recht geltend, sondern ist (weiterer) Vertreter des Bewohners. Dieses Vertretungsrecht erlischt mit dem Tod des Vertretenen, sodass ein nach dem Todeszeitpunkt erhobener Revisionsrekurs des Bewohnervertreters unzulässig ist. Anmerkung Nunmehr gegenteilig: RS0130202 Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.02.2007

Entscheidungen 1-2 von 2

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