Norm: HeimAufG §4 HeimAufG § 4 heute HeimAufG § 4 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2010 HeimAufG § 4 gültig von 01.07.2005 bis 30.06.2010
Rechtssatz: In einer Einrichtung mit betagten Bewohnern un... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §3 HeimAufG §4 HeimAufG §5 HeimAufG § 3 heute HeimAufG § 3 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 HeimAufG § 3 gültig von 01.07.2005 bis 30.06.2018 HeimAufG § 4 heute ... mehr lesen...
Begründung: D***** W***** wurde am 10. Februar 2008 in den geschlossenen Bereich der Abteilung A1 des P***** aufgenommen, weil aufgrund eines „mischbildhaften Zustandsbildes (bei bekannter biopolarer effektiver Störung) impulshaft motivierte selbst- oder fremdgefährdende Handlungen" zu befürchten waren. Am 10. Februar wurde aufgrund von Fremdgefährdung eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit vom 10. Februar (9:50 Uhr) bis zum 13. Februar (7:30 Uhr) durch Bauchgurt angeordnet. Die... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §4 UbG §3 HeimAufG § 4 heute HeimAufG § 4 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2010 HeimAufG § 4 gültig von 01.07.2005 bis 30.06.2010 UbG § 3 heute ... mehr lesen...
Begründung: Der 1938 geborene Bewohner lebt seit 18. 1. 2006 im N*****, einer Einrichtung im Sinne des § 2 Abs 1 HeimAufG. Er leidet an weit fortgeschrittener Demenz (Stadium 3), konkret an Morbus Pick. Dabei handelt es sich um eine neurodegenerative Erkrankung im Stirn- und Schläfenlappen des Gehirns, die durch Verhaltensauffälligkeiten, Persönlichkeitsveränderungen, Sprach- und Gedächtnisleistungsstörungen, vor allem aber den Verlust von Verhaltensregeln gekennzeichnet ist. Der... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §4 HeimAufG § 4 heute HeimAufG § 4 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2010 HeimAufG § 4 gültig von 01.07.2005 bis 30.06.2010
Rechtssatz:
Feststellungen, dass dem Bewohner ein bestimm... mehr lesen...
Begründung: Bei der 93-jährigen Bewohnerin liegt seit längerem ein höchst dementiales Zustandsbild vor. Ein Gespräch kann mit ihr nicht geführt werden. Es ist teilweise eine optische Kommunikation möglich. Lediglich ihrem sie fast täglich besuchenden Sohn gegenüber zeigt sie emotionale Zugewandtheit und äußert sich im Wesentlichen mit ja und nein. Sie leidet nicht nur an der fortgeschrittenen Demenz, sondern auch an Osteoporose mit Deckplatteneinbrüchen C 5 und 6 und einer höhergr... mehr lesen...
Begründung: Die betroffene, am 7. April 1959 geborene Bewohnerin leidet an einem chronischen Residualzustand bei Schizophrenie, der eine psychische Erkrankung darstellt. Zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ist seit März 1994 ein Sachwalter bestellt. Seit August 1999 ist sie beim Verein Spektrum Psyche im „Haus Z*****" untergebracht, in dem sich auch noch acht weitere an einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung leidende Personen aufhalten, die durch einen perma... mehr lesen...
Begründung: Die betroffene, am 24. August 1916 geborene Bewohnerin hat seit 25. 5. 2004 ihren Aufenthalt im „I*****-Wohnheim R*****" in I*****, einem Alters- und Pflegeheim, in dem wenigstens drei psychisch kranke oder drei geistig behinderte Menschen ständig betreut bzw gepflegt werden können. Am 28. 2. 2006 beantragte der Bewohnervertreter unter anderem die gerichtliche Überprüfung der von der Heimleitung gesetzten Freiheitsbeschränkung des „Hinderns am Verlassen des Bettes mitt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Unterbringungssache der Rosemarie M*****, geboren am 15. Juli 1966, *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Betroffenen, vertreten durch Schöpf, Maurer & Bitschnau, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen den Bes... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §4 UbG §33 HeimAufG § 4 heute HeimAufG § 4 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2010 HeimAufG § 4 gültig von 01.07.2005 bis 30.06.2010 UbG § 33 heute ... mehr lesen...
Begründung: Hermine B***** wurde am 9.7.1996 wegen einer akuten, depressiv gefärbten psychotischen Störung erstmals in die ***** Landesnervenklinik W***** eingewiesen und dort im geschlossenen Bereich der Station B 14 untergebracht. Nach der Erstanhörung wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt, in dem ausgeführt wurde, daß bei der Patentin eine dem schizophrenen Formenkreis zuzuordnende Psychose vorliege. Die eingeleitete Therapie lasse einen mäßigen Behandlungserfolg erkenn... mehr lesen...