Entscheidungen zu § 3 Abs. 1 HeimAufG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2018/7/4 7Ob113/18w

Norm: HeimAufG §3 Abs1
Rechtssatz: Das Unterbinden einer Ortsveränderung iSd § 3 Abs 1 HeimAufG wird üblicherweise in einem aktiven Tun bestehen. Ein Unterlassen kann dann als Freiheitsbeschränkung angesehen werden, wenn damit nach dem äußeren Erscheinungsbild dieses Verhaltens zumindest auch eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit intendiert ist. Wird das Verlassen des Betts durch die Bewohnerin durch einen Sensoralarm angezeigt, werden deren ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.2018

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