Begründung: Der Stichtag für den Jahresabschluss der Gesellschaft mbH ist der 31. Dezember. Nachdem das Erstgericht die beiden Geschäftsführer der Gesellschaft erfolglos aufgefordert hatte, die Jahresabschlüsse für die Jahre 1997 und 1998 offenzulegen, verhängte es die ihnen angedrohte Strafstrafe von je 10.000 S und forderte sie neuerlich unter Androhung weiterer Zwangsstrafen von je 30.000 S auf, die Jahresabschlüsse binnen zwei Monaten ab Rechtskraft dieses Beschlusses einz... mehr lesen...
Begründung: Die Geschäftsführer der Gesellschaft mbH sind ihrer Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 1998 nicht nachgekommen. Über die beiden Geschäftsführer wurden Zwangsstrafen von je 5.000,-- S verhängt. Wegen fortgesetzter Säumnis verhängte das Erstgericht neuerlich Zwangsstrafen von je 15.000,-- S. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung im Einklang mit der oberstgerichtlichen Judikatur und wies die Anregungen, beim Europäischen Gerichtshof eine Vorabentsche... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte die vertretungsbefugten Organe der Gesellschaft mehrmals erfolglos aufgefordert, den Jahresabschluss zum 31. 12. 1997 offenzulegen. Es verhängte schließlich die anlässlich der Aufforderung angedrohten Zwangsstrafen von je 10.000 S und forderte neuerlich unter Androhung weiterer Zwangsstrafen zur Vorlage des Jahresabschlusses auf. Der Anregung auf Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH leistete das Erstgericht nicht Folge. Das Rekursgeric... mehr lesen...
Begründung: Der Stichtag für den Jahresabschluss der Gesellschaft mbH ist der 28. Februar. Nachdem die Geschäftsführer der Aufforderung des Firmenbuchgerichtes zur Offenlegung des Jahresabschlusses und zur Bekanntgabe der Merkmale für die Einordnung in die Größenklassen gemäß § 221 HGB für das Geschäftsjahr 1997/1998 nicht entsprochen haben, verhängte das Erstgericht mit Beschluss vom 13. 1. 2000 die angedrohten Zwangsstrafen von je 10.000 S über die Gesellschafter und drohte... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
In den im
Spruch: bezeichneten Verfahren wurde zu Vorfragen, die auch im vorliegenden Verfahren zu beantworten sind, beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ein Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet. Eine neuerliche Befassung dieses Gerichtshofs wegen derselben Auslegungsfrage erübrigt sich, zumal seine Entscheidung auch für den erkennenden Senat bindend ist (vgl 10 ObS 188/98i; 10 ObS 149/98d; 7 Nd 520/9... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im bezeichneten Verfahren wurde zu Vorfragen, die auch im vorliegenden Verfahren zu beantworten sind, beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ein Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet, wobei sich eine neuerliche Befassung dieses Gerichtshofs wegen derselben Auslegungsfrage zum EuGVÜ erübrigt, zumal seine Entscheidung auch für den erkennenden Senat bindend ist (vgl 10 ObS 188/98i; 10 ObS 149/98d; 7 Nd 520... mehr lesen...
Begründung: Die in Österreich ansässige Klägerin und Antragstellerin (im Folgenden Klägerin) erhebt eine auf § 5j des Konsumentenschutzgesetzes idF des Fernabsatzgesetzes BGBl I 185/1999 gestützte Klage gegen den beklagten, in Deutschland ansässigen Verlag (im Folgenden Beklagte). Sie stützt diese darauf, dass mit einer an die Klägerin persönlich adressierten Zuschrift von der Beklagten der Eindruck erweckt worden sei, dass ein Bargeldguthaben von S 700.000 für sie bereit ste... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 24.2.1999, 10 E 419/99 y-2, wurde der betreibenden Partei aufgrund eines vollstreckbaren Rückstandsausweises vom 19.2.1999 zur Hereinbringung der Forderung von ATS 5.275,-- sowie der Kosten des Antrages die Exekution durch Pfändung und Verkauf der beweglichen körperlichen Sachen aller Art, die sich im Gewahrsam des Verpflichteten befinden, und Pfändung und Überweisung zur Einziehung der in § 296 EO angeführten Papiere bewilligt.... mehr lesen...
Norm: EO §54c GOG §90a EO § 54c heute EO § 54c gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 54c gültig von 01.10.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 519/1995 GOG § 90a heute ... mehr lesen...
Norm: AEUV Lissabon Art267EGV Maastricht Art177EG Amsterdam Art234 GOG §90a ZPO §190 GOG § 90a heute GOG § 90a gültig ab 31.12.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 761/1996 GOG § 90a gültig von 01.01.1995 bis 30.12.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 349/1995 ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat mit Bescheid vom 12.8.1997 den Antrag des am 5.11.1941 geborenen Klägers auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit mangels Vollendung des 57. Lebensjahres desselben am Stichtag nach § 122c Abs 1 BSVG idF des StrukturanpassungsG 1996 BGBl 201 abgelehnt; die Vorinstanzen schlossen sich diesem Rechtsstandpunkt an und wiesen das dagegen gerichtete Klagebegehren ab. Gegen das Berufungsurteil richtet sich die auf den Re... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die beklagte Partei hat mit Bescheid vom 5.8.1997 den Antrag des am 26.5.1942 geborenen Klägers auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit mangels Vollendung des 57.Lebensjahres desselben am Stichtag nach § 122c BSVG idF des StrukturanpassungsG 1996 BGBl 201 abgelehnt; die Vorinstanzen schlossen sich diesem Rechtsstandpunkt an und wiesen das dagegen gerichtete Klagebegehren ab. G... mehr lesen...
Norm: EO §78 ZPO §190 D15 GOG §90a EWGV Art177EG Amsterdam Art234EGV Maastricht Art177 EO § 78 heute EO § 78 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 78 gültig von 01.05.2011 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ... mehr lesen...
Begründung: Vereinszweck des Klägers ist es, die Medienvielfalt und Initiativen zur Beseitigung von Monopolen sowie die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder, insbesondere durch Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, zu fördern. Mitglieder sind insbesondere Zeitschriftenverleger, Rundfunkanstalten, Druckereien, Film- und Videoproduzenten, Banken etc.Die Mitglieder werden laufend über das Medienrecht und neueste einschlägige Entscheidungen informiert. Vertrauensanwälte beraten... mehr lesen...
Begründung: Vereinszweck des Klägers ist es (ua), unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Ihm gehören nur Unternehmen als Mitglieder an. Zu seinen Mitgliedern zählen auch Verlage. Die Beklagte ist Medieninhaberin des Magazins "T*****", das auch in Wien verkauft wird. Auf der Titelseite der Ausgabe Nr.7/96 kündigte die Beklagte ein Gewinnspiel an, bei dem zwei Autos der Type Renault Megane plus und zwei Reisen zum Filmfestival in Cannes zu gewinnen waren. Auf der Titelseite der A... mehr lesen...
Rechtssatz: 535JJT/19960202/OLG&009/&&4&&R&&&30/96&&&&&/000 RS U OLG Wien 1996/02/02 4 R 30/96 mehr lesen...