Norm: GOG §90a Abs2
Rechtssatz: Ist eine Entscheidung über die im Vorabentscheidungsersuchen gestellten Fragen wegen Entfalls einer Entscheidung über die Revision (Revisionsrekurs; Rekurs) nicht mehr erforderlich, ist das Vorabentscheidungsersuchen zurückzuziehen (§ 90a Abs 2 GOG; 4 Ob 104/98t). Entscheidungstexte 7 Ob 86/01z Entscheidungstext OGH 18.04.2001 7 Ob 86/01z ... mehr lesen...