Begründung: Der Verpflichtete ist auf Grund eines vor dem Landesgericht Salzburg geschlossenen Vergleiches schuldig, bestimmte die betreibenden Parteien beleidigende Äußerungen zu unterlassen. Das Landesgericht Salzburg bewilligte auf Grund eines von den betreibenden Parteien gestellten Exekutionsantrags mit Beschluß vom 5.4.1993 die Exekution zur Erwirkung aller Handlungen und Unterlassungen, durch die der Verpflichtete dem angeführten Vergleich zuwiderhandeln würde. Auf ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht, ein Gerichtshof erster Instanz, bewilligte als Titelgericht der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung der Forderung von 494.686,30 S sA die Exekution durch Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, auf der ein Veräußerungs- und Belastungsverbot eingetragen ist. Die Verbotsberechtigte, der die Exekutionsbewilligung am 19.10.1990 zugestellt wurde, gab am 30.10.1990 bei dem vom Erstgericht verschiedenen Exekutionsgericht einen Re... mehr lesen...
Begründung: Das Kreisgericht Leoben als Titelgericht bewilligte zur Hereinbringung von 240.984,20 S samt Anhang die Fahrnisexekution. Der Exekutionsbewilligungsbeschluß wurde dem Verpflichteten beim Vollzug am 4.Juli 1989 zugestellt. Er brachte beim Exekutionsgericht (Bezirksgericht seines Wohnsitzes) einen Rekurs gegen den Exekutionsbewilligungsbeschluß zu gerichtlichem Protokoll, in dem er auf ein anhängig gewesenes Ausgleichsverfahren und eine angeordnete Sachwalterschaft zur... mehr lesen...
Begründung: Mit ihren je am 28.11.1985 beim Erstgericht eingelangten Schriftsätzen beantragten die beiden Antragsteller die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der antragsgegnerischen Partei "M*** Helmut - M + M Gastronomie Gesellschaft m.b.H. (in Gründung), Quellenstraße 17-21, 6903 Bregenz". Mit Beschluß vom 18.4.1986, ON 15, wies das Erstgericht die Konkurseröffnungsanträge der beiden Antragsteller mangels hinreichenden Vermögens der antragsgegnerischen Partei ge... mehr lesen...
Der Wechselzahlungsauftrag vom 24. Oktober 1960 wurde der Beklagten am 27. Oktober 1960 zugestellt. Am 31. Oktober 1960, dem letzten Tag der Frist zur Erhebung von Einwendungen, stellte die Beklagte vor dem Erstgericht den Antrag auf Erteilung des Armenrechtes und Bestellung eines Armenanwaltes, weil sie beabsichtige, gegen den Wechselzahlungsauftrag Einwendungen zu erheben. Da auf dem gleichzeitig vorgelegten Armenrechtszeugnis die Unterschriften des Bürgermeisters und der Bezirks... mehr lesen...
Norm: GOG §90 ZPO §73 Abs2 IIa GOG § 90 heute GOG § 90 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 GOG § 90 gültig von 01.05.1983 bis 31.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 73 heute ... mehr lesen...
Norm: GOG §90 ZPO §465 GOG § 90 heute GOG § 90 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 GOG § 90 gültig von 01.05.1983 bis 31.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 465 heute ... mehr lesen...
Norm: GOG §90 ZPO §72 GOG § 90 heute GOG § 90 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 GOG § 90 gültig von 01.05.1983 bis 31.07.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 72 heute ... mehr lesen...