Norm: GOG §85 Abs1GOG §97StPO §235
Rechtssatz: Ein Ordnungsdelikt, das nach den Bestimmungen der StPO und des GOG der gerichtlichen Ahndung unterliegt, muß schuldhaft begangen werden. Entscheidungstexte 13 Os 18/73 Entscheidungstext OGH 07.03.1973 13 Os 18/73 Veröff: EvBl 1973/245 S 497 = RZ 1973/176 S 173 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6AußStrG §16 Abs1GOG §85 Abs1
Rechtssatz: Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen die Verhängung einer Ordnungsstrafe hängt zwar nicht von der Höhe des Beschwerdegegenstandes ab; hat aber das Rekursgericht die Strafe herabgesetzt, so liegt hinsichtlich des von ihm aufrecht erhaltenen Teiles der Strafe eine bestätigende Entscheidung zweiter Instanz vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...