Entscheidungen zu § 85 Abs. 1 GOG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1973/3/7 13Os18/73

Norm: GOG §85 Abs1GOG §97StPO §235
Rechtssatz: Ein Ordnungsdelikt, das nach den Bestimmungen der StPO und des GOG der gerichtlichen Ahndung unterliegt, muß schuldhaft begangen werden. Entscheidungstexte 13 Os 18/73 Entscheidungstext OGH 07.03.1973 13 Os 18/73 Veröff: EvBl 1973/245 S 497 = RZ 1973/176 S 173 European Case Law Ident... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.03.1973

RS OGH 1955/9/28 2Ob558/55

Norm: AußStrG §14 Abs2 B6AußStrG §16 Abs1GOG §85 Abs1
Rechtssatz: Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen die Verhängung einer Ordnungsstrafe hängt zwar nicht von der Höhe des Beschwerdegegenstandes ab; hat aber das Rekursgericht die Strafe herabgesetzt, so liegt hinsichtlich des von ihm aufrecht erhaltenen Teiles der Strafe eine bestätigende Entscheidung zweiter Instanz vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.09.1955

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