Entscheidungen zu § 56 GOG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1962/1/10 1Ob499/61 (1Ob500/61), 6Ob20/66

Norm: ABGB §161AußStrG §16 BIIi1GOG §56RpflG §16
Rechtssatz: Die Beschlußfassung über den Eintritt der Legitimation durch Nachfolgung der Eheschließung gehört nicht in den erweiterten Wirkungsbereich der Geschäftsstelle. Ein diesbezüglicher vom Rechtspfleger gefaßter Beschluß ist nichtig. Entscheidungstexte 1 Ob 499/61 Entscheidungstext OGH 10.01.1962 1 Ob 499/61 EvBl 1962/115 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.01.1962

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