Begründung: In dem zwischenzeitig beendeten sozialgerichtlichen Verfahren wurde über den zur mündlichen Streitverhandlung am 10.2.1997, ON 27, als Zeugen geladenen Rekurswerber [Übernahme der Ladung erfolgte durch Ersatzzustellung an das Büro; Rückschein AS 127 verso unten angeheftet] - wobei der Posterhebungsbericht ON 28 die nicht mehr relevante Ladung für die mündliche Verhandlung am 10.1.1997, ON 26a, betrifft - wegen unentschuldigten Nichterscheinens ohne Beschlußfassung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §333 Abs1 ZPO §215 Abs1 ZPO §477 Abs1 Z2 ASGG §11a Abs1 Z4 liti ASGG §11b Abs1 ASGG §37 Abs1 GOG §37 ZPO § 333 heute ZPO § 333 gültig ab 01.10.1920 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 321/1920 ZPO § 215 gültig von 01.01.1898 bis 30.04.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/... mehr lesen...