I. römisch eins. 1 1. Mit Bescheiden vom 29. Oktober 2013 (für das Jahr 2014) und vom 30. September 2014 (für das Jahr 2015) stellte die belangte Behörde jeweils in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren gegenüber der Revisionswerberin, einer Verteilernetzbetreiberin nach § 7 Abs. 1 Z 76 ElWOG 2010, den Kostenanpassungsfaktor mit 3,889 % (Spruchpunkt 1), die Kosten für die Systemnutzung (Spruchpunkt 2), die Kosten für Netzverluste (Spruchpunkt 3), das der Entgeltermittlun... mehr lesen...