Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: genannten (Leistungs-)Bescheid des Heerespersonalamtes vom 18.01.2019, zugestellt am 24.01.2019, wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer der Republik Österreich den Betrag von insgesamt € 3.518,64 zu erstatten hat. Begründend wird darin ausgeführt, dass der Beschwerdeführer mit Ablauf des 31.07.2018 vorzeitig aus dem Ausbildungsdienst gemäß § 38 Abs. 5 Wehrgesetz 2001 (WG 2001) entlassen worden sei. Wenn der Ausbildu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer hat am 01.09.2015 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten angetreten und ist mit Ablauf des 04.01.2016 aus dem Ausbildungsdienst entlassen worden. Die belangte Behörde schrieb in weiterer Folge dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 08.07.2016 die Zahlung eines Erstattungsbeitrages in Höhe von € 2.871,30 vor. Aufgrund einer dagegen erhobenen Beschwerde bestätigte die belangte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer hat am 05.09.2016 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten angetreten. Mit Schreiben vom 07.07.2017 erklärte er gemäß § 37 Abs. 3 WehrG seinen Austritt aus dem Ausbildungsdienstes. Im Formblatt der Austrittserklärung wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass der Wehrpflichtige bei vorzeitiger Beendigung für jene Monate des Ausbildungsdienstes, die ihm für den Grundw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer hat am 05.09.2016 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten angetreten. Mit Schreiben vom 07.07.2017 erklärte er gemäß § 37 Abs. 3 WehrG seinen Austritt aus dem Ausbildungsdienstes. Im Formblatt der Austrittserklärung wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass der Wehrpflichtige bei vorzeitiger Beendigung für jene Monate des Ausbildungsdienstes, die ihm für den Grundw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer hat am 01.09.2015 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten angetreten und ist mit Ablauf des 04.01.2016 aus dem Ausbildungsdienst entlassen worden. Die belangte Behörde erließ in weiterer Folge den nunmehr bekämpften Bescheid vom 08.07.2016, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sehr geehrter Herr XXXX! Durch die vorzeitige Beendigung Ihres Ausbildungsdienstes haben Sie dem Bun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer trat am 01.09.2012 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten beim österreichischen Bundesheer an. Mit Schreiben vom 19.06.2013 gab er seine Austrittserklärung bekannt, sodass er mit Ablauf des 30.06.2013 vorzeitig aus dem Ausbildungsdienst austrat. Im Rahmen der Austrittserklärung bestätigte er mit seiner Unterschrift, dass er über die dadurch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer hat am 01.08.2014 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten angetreten. Am 16.12.2014 stimmte er schriftlich der vorzeitigen Entlassung aus dem Ausbildungsdienst zu. Mit Schreiben vom 29.10.2015 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer im Rahmen des Parteiengehörs mit, dass auf dessen Abrechnungskonto ein negativer Saldo von € 2290,04 aushafte. Nach Darstellung der Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (BF) trat am 08.07.2014 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten beim österreichischen Bundesheer an. Am 31.03.2015 gab er seine Austrittserklärung bekannt, sodass er mit Ablauf des 31.03.2015 vorzeitig aus dem Ausbildungsdienst austrat. Im Rahmen der Austrittserklärung bestätigte er mit seiner Unterschrift, dass er über die dadurch eintretend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat am 01.10.2014 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten angetreten. Am 10.12.2014 erklärte er schriftlich gemäß § 37 Abs. 3 WehrG seinen Austritt aus dem Ausbildungsdienst. Der Beschwerdeführer hat am 01.10.2014 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten angetreten. Am 10.12.2014 erklärte er schriftlich gemäß Paragraph 37, Absatz 3,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Behörde Der Beschwerdeführer wurde aufgrund einer psychischen Erkrankung am XXXX während laufenden Ausbildungsdienstes als beim österreichischen Bundesheer nicht ausbildbar befunden. Am XXXX erfolgte die Entlassung und Außerstandbringung des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund einer psychischen Erkrankung am römisch 40 während laufenden Ausbildungsdienstes als beim ö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) trat am XXXX den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten beim österreichischen Bundesheer an. Am 15.03.2013 gab er seine Austrittserklärung bekannt, sodass er mit Ablauf des 31.03.2013 vorzeitig aus dem Ausbildungsdienst austrat. Im Rahmen der Austrittserklärung bestätigte er mit seiner Unterschrift, dass er über die dadurch eintretenden Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt : römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt : I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde von der Stellungskommission als tauglich befunden und hat am 01.09.2013 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten beim österreichischen Bundesheer angetreten. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde von der Stellungskommission als tauglich befunden und hat am 01.09.2013 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monate... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) hat am 1.10.2012 den Ausbildungsdienst in der vorgesehenen Dauer von zwölf Monaten angetreten und wurde mit Ablauf des 30.6.2013 vorzeitig aus diesem entlassen. Zur Hereinbringung des vom BF zu entrichtenden Erstattungsbetrages erließ die belangte Behörde den nunmehr angefochtenen Bescheid dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie haben der Republik Österreich den Betrag von insgesamt € 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) hat am 1.10.2012 den Ausbildungsdienst in der vorgesehenen Dauer von zwölf Monaten angetreten und wurde mit Ablauf des 30.6.2013 vorzeitig aus diesem entlassen. Zur Hereinbringung des vom BF zu entrichtenden Erstattungsbetrages erließ die belangte Behörde den nunmehr angefochtenen Bescheid dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie haben der Republik Österreich den Betrag von insgesamt € 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) wurde von der Stellungskommission Wien am 30.6.2009 für tauglich befunden. Mit Bescheid des Heerespersonalamtes vom 5.4.2012, GZ. P906952/3-HPA/2012, wurde seine freiwillige Meldung zum Ausbildungsdienst gemäß §§ 37 ff. WehrG angenommen. Der BF hat in weiterer Folge am 1.9.2012 in der xxxx, den Ausbildungsdienst in der Dauer von 12 Monaten beim österre... mehr lesen...