Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer ist Soldat in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zur Auslandseinsätzen. Aufgrund freiwilliger Meldung vom 11.09.2017 war er seit 01.12.2017 im Rahmen der Auslandseinsatzbereitschaft bereit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an Auslandseinsätzen in der Dauer von insgesamt sechs Monaten teilzunehmen. I.2. In weiterer Folge wurde mit rechtskräftigem Bescheid des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer hat am 01.04.2015 den Ausbildungsdienst in der Dauer von 12 Monaten angetreten. Mit Schreiben vom 08.07.2015 erklärte er gemäß § 37 Abs. 3 WehrG seinen Austritt aus dem Ausbildungsdienstes. Der Beschwerdeführer hat am 01.04.2015 den Ausbildungsdienst in der Dauer von 12 Monaten angetreten. Mit Schreiben vom 08.07.2015 erklärte er gemäß Paragraph 37, Absatz 3, WehrG seinen Austritt aus dem A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) trat am XXXX den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten beim österreichischen Bundesheer an. Am 15.03.2013 gab er seine Austrittserklärung bekannt, sodass er mit Ablauf des 31.03.2013 vorzeitig aus dem Ausbildungsdienst austrat. Im Rahmen der Austrittserklärung bestätigte er mit seiner Unterschrift, dass er über die dadurch eintretenden Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) hat am 1.10.2012 den Ausbildungsdienst in der vorgesehenen Dauer von zwölf Monaten angetreten und wurde mit Ablauf des 30.6.2013 vorzeitig aus diesem entlassen. Zur Hereinbringung des vom BF zu entrichtenden Erstattungsbetrages erließ die belangte Behörde den nunmehr angefochtenen Bescheid dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie haben der Republik Österreich den Betrag von insgesamt € 2... mehr lesen...